Gesetze / Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
SGB X§ 56 Schriftform
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 257
Nach Gewicht
- BSG, 26.05.2021 – B 6 KA 7/20 RVertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit eines im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung geschlossenen Vergleichs - Schriftformerfordernis für öffentlich-rechtliche Verträge - Aufnahme zur NiederschriftZitiert von 5
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 – L 15 SO 154/17 KL
- BSG, 13.12.2011 – B 1 KR 9/11 R(Krankenversicherung - Fahrkosten - Auswirkungen der Höchstpreisregelung für Krankentransporte auf bereits eingegangene rahmenvertragliche Vergütungsverpflichtungen und neue Vergütungsvereinbarungen - keine "Urkundeneinheit" bei koordinationsrechtlichen - öffentlich-rechtlichen Verträgen - vorweggenommene schriftliche Zustimmungserklärung der Rahmenvertragsparteien bei Beitrittsoption - Begründung einer unmittelbaren öffentlich-rechtlichen Leistungs- und Vergütungsberechtigung - Rahmenvertrag keine Vorschrift iSd § 162 SGG - Auslegung schuldrechtlicher Verträge durch das Revisionsgericht)Zitiert von 25
- LSG Hessen, 12.02.2020 – L 4 KA 11/17Zitiert von 2
- LSG Hessen, 07.02.2022 – L 5 R 127/17Zitiert von 3
- LSG NRW, 21.02.2018 – L 11 KR 779/12 KL
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 02.02.2026 – L 9 SO 261/25 ER
- BSG, 23.09.2025 – B 4 AS 12/24 RSozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Abtretung eines künftigen Kostenerstattungsanspruchs an den anwaltlichen Vertreter - Wirksamkeit einer Abtretungsklausel in der Vollmachtsurkunde - Allgemeine Geschäftsbedingungen - keine überraschende Klausel - sozialgerichtliches Verfahren - unterbliebene notwendige BeiladungZitiert von 1
- BSG, 24.07.2025 – B 8 SO 10/24 R(Sozialhilfe - Darlehen - Befugnis zur Rückforderung durch Verwaltungsakt - Fälligkeit des Darlehensbetrages - Tod des Leistungsberechtigten - analoge Anwendung des § 42a Abs 4 S 1 SGB 2 - Erforderlichkeit einer Kündigung bei fehlender Bestimmung eines Fälligkeitszeitpunkts)Zitiert von 1
257 Entscheidungen zu § 56 SGB X →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 SGB X zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist schriftlich zu schließen, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist.